»Corona-Krise – Bietet Ihnen als Soloselbständigem die Neustarthilfe eine Alternative zur Überbrückungshilfe?«
Um auch auf die Nöte der Soloselbständigen in der Corona-Krise einzugehen, wurde die Neustarthilfe als einmalige Betriebskostenpauschale anstelle einer Fixkostenerstattung entwickelt. Inzwischen wurde sie mehrfach angepasst, zuletzt im Juli 2021. Der Förderzeitraum wurde bis Ende September verlängert – unter der Bezeichnung Neustarthilfe plus für Juli bis September. Der monatliche Förderbetrag wurde erhöht.